Ja, der Einsatz von künstlicher Intelligenz kann mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sein. Wichtig ist dabei, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden verarbeitet werden. Unternehmen sollten genau nachvollziehen können, welche Daten verwendet werden, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Durch die Auswahl geeigneter, datenschutzkonformer KI-Tools und klare interne Richtlinien lässt sich KI auch im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben einsetzen.